Aus der Antwort der Landesregierung (Minister Althusmann) auf eine Anfrage von Detlev Schulz-Hendel (Gruenen-Fraktion)
Mit Schreiben vom 13.06.2017 haben die Stadt Soltau und die Vorhabenträgerin F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Sitz in Ulm eine Zielabweichung von Abschnitt 2.3 Ziffer 09 Satz 2 des LROP (Landesraumordnungsprogramm) und eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Designer Outlets Soltau (DOS) auf insgesamt 19 800 m² beantragt. Das LROP … begrenzt aber die Verkaufsfläche dauerhaft auf 10 000 m².
Zielabweichungsverfahren (ZAV) dienen dazu, in besonders gelagerten Einzelfällen zu prüfen, ob ein raumbedeutsames Vorhaben ausnahmsweise von der Beachtung eines Zieles der Raumordnung befreit werden kann. An einem bestehenden raumordnerischen Ziel wird generell aber weiter-hin festgehalten.
Eine Zielabweichung als Ergebnis eines ZAV ist möglich, wenn
Mehr»