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28.10.18 –
Bericht von Dietrich Wiedemann aus dem Bauausschuss
Planänderungen mit dem Ziel einer intensiveren Wohn-Nutzung führten zur erneuten Beratung eines Soltauer Bebauungsplans (Vorlage 0121/2018) verbunden mit einer artenschutzrechtlichen Prüfung der Ackerflächen in der Umgebung. Neben Vorkommen von Eidechsen und Fledermäusen wurden Singvogelarten ermittelt, insbesondere Feld- und Heidelerchen. Die Intensivierung der Landwirtschaft führte hier seit den 70er Jahren zu starken Bestandsrückgängen - in Deutschland um etwa 30 %. Die Feldlerche steht auf der Roten Liste.
Das Gutachterbüro verweist auf die Gefahr, „dass bei gleichbleibender intensiver landwirtschaftlicher Nutzung in der näheren Umgebung keine Ausweichquartiere (für verlorengegangene Nistmöglichkeiten) zur Verfügung stehen werden.“ Der Bauausschuss folgte in seiner Sitzung am 16. 10. 2018 der Empfehlung, auf Ausgleichsflächen die Ackernutzung extensivieren zu lassen und Saumstreifen zur Selbstbegrünung anzulegen. „Der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sind nicht zulässig.“ Es sind auf insgesamt einem Hektar „9 Lerchenfenster mit jeweils 20 Quadratmeter Grösse anzulegen.“ (Blatt 46 und 64 der Stellungnahme).
Dabei werden nach einer in England entwickelten Methode kurze Streifen auf den Feldern bei der Aussaat von Raps oder Wintergetreide ausgelassen. Die Lerchen können dann dort ihre Nester anlegen und werden nicht vom aufwachsenden Getreide bei An- und Abflug behindert. Daher sind zwei bis drei Bruten pro Jahr in diesen Streifen möglich. Von der Maßnahme können auch andere Bodenbrüter profitieren. (Wikipedia)
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