04.02.21 –
Ein Pariser Gericht hält Klagen auf Entschädigungen für ökologische Schäden prinzipiell für zulässig. Es gab einer Klage von Greenpeace u. a. statt und verurteilte den französischen Staat, weil er in der Klimapolitik versagt und nicht entschieden genug gegen Treibhausgas-Emissionen vorgeht.
Link zum Handelsblatt ==>
Kategorie
2021 | Europa | Klimawandel | Presse | Umwelt
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]