17.06.20 –
Aus Sicht des Nabu und des BUND im Heidekreis ist der Verordnungsentwurf zur Schutzgebietsausweisung im Aller-Leine-Tal des Landkreises “ein Beispiel für faule Kompromisse auf dem Gebiet des europäischen Lebensraum- und Artenschutzrechts”. Schließlich werde der Landkreis lediglich ausführendes Organ übergeordneter staatlicher Einheiten tätig und sei weisungsgebunden. Was zur Herstellung der günstigen Erhaltungszustände im Sinne der FFH-Richtlinie erforderlich ist, sei auch umzusetzen, wobei man allerdings verpflichtet sei, zur Erreichung des Ziels das die Betroffenen am wenigsten beeinträchtigende Mittel einzusetzen.
Schwerstwiegender Einwand von Nabu und BUND sei “die flickenteppichartige Zerstückelung von zum Teil Kleinst-Naturschutzgebieten, umgeben von Landschaftsschutzgebietsflächen”. Das sei nicht schlüssig begründet und lasse sich auch nicht schlüssig begründen.
(Walsroder Zeitung 16. 6. 2020)
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2020 | Europa | Heidekreis | Presse | Umwelt
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