04.02.21 –
Ein Pariser Gericht hält Klagen auf Entschädigungen für ökologische Schäden prinzipiell für zulässig. Es gab einer Klage von Greenpeace u. a. statt und verurteilte den französischen Staat, weil er in der Klimapolitik versagt und nicht entschieden genug gegen Treibhausgas-Emissionen vorgeht.
Link zum Handelsblatt ==>
Kategorie
2021 | Europa | Klimawandel | Presse | Umwelt
Ein Beitrag von Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Konstantin von Notz, MdB und stellvertretender [...]
Nächste Woche startet die große UN-Klimakonferenz in Belém in Brasilien. Beim „Leaders Summit“ der brasilianischen Regierung vor der [...]
In unseren Kommunen findet das Leben statt. Im Schwimmbad, auf dem Marktplatz, in der Schule, auf dem Sportplatz. Doch viele Städte und [...]