04.02.21 –
Ein Pariser Gericht hält Klagen auf Entschädigungen für ökologische Schäden prinzipiell für zulässig. Es gab einer Klage von Greenpeace u. a. statt und verurteilte den französischen Staat, weil er in der Klimapolitik versagt und nicht entschieden genug gegen Treibhausgas-Emissionen vorgeht.
Link zum Handelsblatt ==>
Kategorie
2021 | Europa | Klimawandel | Presse | Umwelt
Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns vorgenommen, die europäischste Opposition zu sein, die es in der Bundespolitik je gab. Angesichts sich [...]
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]