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28.02.18 –
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Fahrverbote verhängt werden dürfen, um die Luftqualität zu verbessern. „Fahrverbote sind rechtlich zulässig, wenn sie das einzige effektive Mittel sind. Die strengen Vorgaben des EU-Rechts in Sachen reiner Luft führten dazu, dass die aktuelle Rechtslage Fahrverbote möglich mache, so das Gericht. Aber: Es müsse Einschränkungen geben, damit es für Diesel-Fahrer nicht zu hart wird, also die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“ (Tagesschau.de) Einer Studie des Umweltbundesamts zufolge sterben jährlich rund 6.000 Menschen in Deutschland vorzeitig an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von Stickstoffdioxid ausgelöst werden.
„Die gesetzlichen Grenzwerte zu Stickoxiden basieren auf Studien, die untersuchen, welche Schadstoffkonzentrationen in der Luft zu erhöhten Gesundheitsrisiken bei Menschen führte, die regelmäßig diese Stoffe eingeatmet haben. Wichtig dabei: Schadstoffe sind immer schädlich – es gibt keine Grenze, unter der es unbedenklich ist, sie einzuatmen.“ (Zeit Online) In Köln, Hamburg und Kiel, aber auch in Fallingbostel und Soltau ist durch Messungen erwiesen oder anhand von Verkehrsszählungen davon auszugehen, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wurde. Kommunale Spitzenverbände und Wirtschaftsvertreter befürchten, dass Fahrverbote das städtische Leben lahmlegen und etwa den Lieferverkehr in Städten einschränken könnten. Nicht so bei uns: Speziell für Soltau ist festzustellen, dass es der Durchgangsverkehr ist, der die Luft in der Innenstadt belastet. D.W.
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