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22.06.18 –
VNP kooperiert mit Hamburg-Wasser
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt und festgestellt, „dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen ... zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen … verstoßen hat, indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten … (URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 21. Juni 2018 - C:2018:481).
In mehr als einem Viertel der deutschen Grundwasser-Messstellen wird der EU-Grenzwert von 50 Milligramm je Liter nicht eingehalten wird. Diese Quote wird in unserem Landkreis mit seinen überwiegend sehr leichten Böden noch überschritten. Wege zur Abhilfe versuchten am Tage der Urteilsverkündung der Verein Naturschutzpark in Niederhaverbeck und die Hamburger Wasserwerke mit ihren Brunnen in der Nordheide vorzustellen. Zu dem Termin waren auch Gruene aus den umliegenden Kreistagen eingeladen. Grünland und Wald – so das Ergebnis - halten selbst den bekannten industriell bedingten Fall-Out an Nitrat von 30 kg/ha zurück. Heide, die kaum oder keinen Stickstoff aufnimmt, kann folglich diese ökologische Funktion des Grünlandes nicht erfüllen. Dass der besagte Fall-Out an Nitrat bisher nicht ins Grundwasser wandert, führen Experten rund um den VNP auf eine Pufferwirkung der Ortsteinschicht unter der Heide zurück. Zu fragen ist, wann diese Pufferwirkung einmal erschöpft sein wird.
Dietrich Wiedemann, 21. 6. 2018
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2018 | Landwirtschaft | Umwelt
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