27.06.19 –
Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck. In Dutzenden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Bei der Luftschadstoff-Messung verstoßen schon vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen EU-Recht. Entscheidend seien die Werte an individuellen Messstationen, nicht Mittelwerte. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen sinnvoll platziert sind. (SZ 26. 6. 19)
Eva Rehfuess, Maximilians-Universität München: „Gerade in den letzten Jahren hat sich noch deutlicher gezeigt, dass Feinstaubselbst bei sehr niedriger Konzentration noch negative gesundheitliche Auswirkungen hat. ... beim Feinstaub gibt es keinen wirklich sicheren Grenzwert.“
Zitate: Süddeutsche Zeitung 6. 5., 20. 5. und 26. 6. 2019
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