17.06.20 –
Aus Sicht des Nabu und des BUND im Heidekreis ist der Verordnungsentwurf zur Schutzgebietsausweisung im Aller-Leine-Tal des Landkreises “ein Beispiel für faule Kompromisse auf dem Gebiet des europäischen Lebensraum- und Artenschutzrechts”. Schließlich werde der Landkreis lediglich ausführendes Organ übergeordneter staatlicher Einheiten tätig und sei weisungsgebunden. Was zur Herstellung der günstigen Erhaltungszustände im Sinne der FFH-Richtlinie erforderlich ist, sei auch umzusetzen, wobei man allerdings verpflichtet sei, zur Erreichung des Ziels das die Betroffenen am wenigsten beeinträchtigende Mittel einzusetzen.
Schwerstwiegender Einwand von Nabu und BUND sei “die flickenteppichartige Zerstückelung von zum Teil Kleinst-Naturschutzgebieten, umgeben von Landschaftsschutzgebietsflächen”. Das sei nicht schlüssig begründet und lasse sich auch nicht schlüssig begründen.
(Walsroder Zeitung 16. 6. 2020)
Kategorie
2020 | Europa | Heidekreis | Presse | Umwelt
Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]
Am 17. und 18. Mai traf sich der Diversitätsrat zu seiner ersten Präsenzsitzung 2025. In Berlin versammelten sich Delegierte der [...]
Der neue Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 ist alarmierend. Besonders rechtsextreme Straftaten sind stark angestiegen und die Anzahl an [...]