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27.01.21 –
In Deutschland erreichen infolge zu hoher Nitratbelastungen über ein Drittel der Grundwasserkörper nicht mehr den geforderten „guten chemischen Zustand“. Leichte Böden geraten hier sehr schnell an ihre Grenzen und lassen Nitrat, das nicht von Pflanzen aufgenommen wird, ins Sickerwasser durchrutschen. Bei uns im Landkreis büssen Bispingen sowie die die Ortschaften Dittmern und Harber „ihre Unschuld ein“. Noch krasser südlich der Aller von Rethem bis nach Rodewald. So ein sehr offener Bericht im Verbandsorgan „Landvolk Lüneburger Heide“ (https://www.lv-lueneburger-heide.de).
Mit der Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) wird im März 2021 gerechnet. Bundesrechtlich geltende Maßnahme (§ 13a Abs. 2 DüV) ist die Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 % in den zitierten sensiblen Gebieten.
In einem Nachbarlandkreis und in der Landeshauptstadt hat dies zu Bauernprotesten mit Treckern geführt: „Der Gesetzgeber kriegt gar nicht mehr mit, welche Folgen Gesetze haben.“ Im Kartoffelanbau sei man nun „verpflichtet, meine Pflanzen 20 Prozent unter dem normalen Bedarf zu versorgen. Das ist ein großer finanzieller Schaden.“
Im Umweltausschuss unseres Landkreises wurde 2016 noch vorgetragen, „der Stickstoffanfall aus allen organischen Düngemitteln zeige für den Heidekreis einen Wert von 126 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Die Stickstoffobergrenze lag nach dem Entwurf der Düngeverordnung bei 170 kg N/ha. Der Landkreis Rotenburg wies einen Wert von 172 kg N/ha auf, Cloppenburg sogar 206.“
Auslöser war letztlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht vom 21. Juni 2018 (C:2018:481). Dort wurde festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstossen hat.
Zur „ratio legis“ des neuen Regelwerks äusserte sich 2016 eine Vertreterin des Bundesumweltamts in der Böhmezeitung (Online-Ausgabe vom18. Dezember): „Man müsse einen Grenzwert setzen, der gesellschaftlich akzeptiert werde.“ Dieser Wert kalkuliere einen zusätzlichen Krebsfall auf eine Million Menschen ein. „Also ein Krebsfall jährlich in ganz Deutschland, wenn jeder zwei Liter Trinkwasser mit 50 mg/l Nitrat täglich konsumiert. Es gebe aber noch einen anderen Grund, der für den Grenzwert ursächlich gewesen sei: Der Schutz von Neugeborenen. „Neugeborene haben einen nur begrenzten Zugriff auf ein Enzym, das im Magen das Nitrit umbaut.“
Somit führt die Recherche zu einer Güterabwägung zwischen Interessen der Landwirtschaft, die mittlerweile Mais nicht mehr zur menschlichen Ernährung, sondern zur Bio-Gas-Gewinnung anbaut – und dem Schutz des Lebensmittels Nummer Eins, dem Trinkwasser.
Dietrich Wiedemann, 27. 1. 2021
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