04.02.21 –
Ein Pariser Gericht hält Klagen auf Entschädigungen für ökologische Schäden prinzipiell für zulässig. Es gab einer Klage von Greenpeace u. a. statt und verurteilte den französischen Staat, weil er in der Klimapolitik versagt und nicht entschieden genug gegen Treibhausgas-Emissionen vorgeht.
Link zum Handelsblatt ==>
Kategorie
2021 | Europa | Klimawandel | Presse | Umwelt
Hitze tötet – und das im wachsenden Ausmaß. Rund 2.500 Menschen sind in Deutschland im vergangenen Jahr an den Folgen extremer Hitze gestorben. [...]
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]