BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsgruppe Soltau

Gruene für kostenfreie Schülerbeförderung

Die grüne Kreistagsfraktion hatte beantragt, im Haushaltsplan 2018 des Landkreises 180 000 Euro für die kostenreduzierte Schülerbeförderung der Sekundarstufe II bereitzustellen. Die Schüler sollten sich dabei mit 15 Euro pro Monatskarte beteiligen. „In den Wahlkampfveranstaltungen zur Bundestags- und Landtagswahl haben wir von Kandidaten der anderen Parteien keine Argumentation gegen diese der Bildungsgerechtigkeit geschuldete Maßnahme gehört.“ führte Hans Peter Ludewig zur Begründung aus. „Wenn es daran scheitern sollte, dass der Antrag von uns GRÜNEN kam, sind wir im Interesse einer sachgerechten Entscheidung gern bereit, die Urheberschaft dieser Idee an eine andere Partei abzutreten, Hauptsache wir kommen voran.“

20.12.17 –

Die grüne Kreistagsfraktion hatte beantragt, im Haushaltsplan 2018 des Landkreises 180 000 Euro für die kostenreduzierte Schülerbeförderung der Sekundarstufe II bereitzustellen. Die Schüler sollten sich dabei mit 15 Euro pro Monatskarte beteiligen. „In den Wahlkampfveranstaltungen zur Bundestags- und Landtagswahl haben wir von Kandidaten der anderen Parteien keine Argumentation gegen diese der Bildungsgerechtigkeit geschuldete Maßnahme gehört.“ führte Hans Peter Ludewig zur Begründung aus. „Wenn es daran scheitern sollte, dass der Antrag von uns GRÜNEN kam, sind wir im Interesse einer sachgerechten Entscheidung gern bereit, die Urheberschaft dieser Idee an eine andere Partei abzutreten, Hauptsache wir kommen voran.“

Gleichwohl wurde der Antrag im Kreistag abgelehnt. In den Vorberatungen im Schulausschuss hatten die Mehrheitsparteien darauf verwiesen, dass im Koalitionsvertrag in Hannover eine Finanzierung durch das Land vorgesehen sei. Die Gruenen im Kreis erklärten sich daraufhin einverstanden damit, die Reaktion der neuen Landesregierung in dieser Frage abzuwarten. Sie wollten aber den Haushaltsansatz vorsorglich bestehen lassen. „Dieser ist jedoch gegen unseren Willen gestrichen worden.“ Obwohl erkennbar ist, „dass die neue Landesregierung diesen Punkt im Koalitionsvertrag schwammig geregelt und im Nachtragshaushalt nicht vorgesehen hat, so dass mit Fug und Recht davon ausgegangen werden darf, dass der Punkt erst in weiter Zukunft auf die Agenda kommt.“

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