BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsgruppe Soltau

LBEG: „Keine Verschlechterung der Situation vor Ort in Bellen“

Vor dem Arbeitskreis Erdgas des Landkreises Rotenburg, besetzt aus Politik, Verwaltung und Bürgerinitiativen, rechtfertigte am 13. 6. der Präsident des Landesbergamts (LBEG), Andreas Sikorski, die Genehmigung einer Entsorgungshalle nahe der Kreisgrenze zu Neuenkirchen in Bellen für Reststoffe der Erdgasförderung für den Elbe-Weser-Raum. Die Anlage sei eine technische Verbesserung gegenüber der bisher geübten Reinigung von Bohrgerät von Schadstoffen unter freiem Himmel. Angeblich führe dies „zu keiner Verschlechterung der Situation vor Ort“. Hier erntete der Präsident Protest. Der Hinweis auf eine „Verbesserung“ gehe fehl. Die Anlage gehöre in ein Industriegebiet und nicht in das krebsbelastete Dorf Bellen. Der Bürgermeister der zuständigen Gemeinde Brockel liess denn auch wissen, man werde den Rechtsweg beschreiten.

13.06.18 – von Dietrich Wiedemann –

Vor dem Arbeitskreis Erdgas des Landkreises Rotenburg, besetzt aus Politik, Verwaltung und Bürgerinitiativen, rechtfertigte am 13. 6. der Präsident des Landesbergamts (LBEG), Andreas Sikorski, die Genehmigung einer Entsorgungshalle nahe der Kreisgrenze zu Neuenkirchen in Bellen für Reststoffe der Erdgasförderung für den Elbe-Weser-Raum. Die Anlage sei eine technische Verbesserung gegenüber der bisher geübten Reinigung von Bohrgerät von Schadstoffen unter freiem Himmel. Angeblich führe dies „zu keiner Verschlechterung der Situation vor Ort“. Hier erntete der Präsident Protest. Der Hinweis auf eine „Verbesserung“ gehe fehl. Die Anlage gehöre in ein Industriegebiet und nicht in das krebsbelastete Dorf Bellen. Der Bürgermeister der zuständigen Gemeinde Brockel liess denn auch wissen, man werde den Rechtsweg beschreiten.

Sikorski zog sich auf den rechtlichen Rahmen der Genehmigung zurück. Der Betreiber müsse die vorgegebenen Grenzwerte einhalten. Er müsse für den mit Schadstoffen und vesickertes Dieselöl verseuchten Bauplatz den Nachweis der Grundwasser-Sanierung erbringen, die indessen noch nicht abgeschlossen sei.

Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – EU-Recht seit 1985 - habe man verzichtet. Nach einschlägigen Verordnungen Bergrecht anzuwenden. In diesem Rahmen habe man die Umweltbelange und auch das „Schutzgut Mensch“ mit seinen gesundheitlichen Belangen geprüft. (Dieser Hinweis ist im Kontext der oben zitierten Grenzwerte zu würdigen.)


Dietrich Wiedemann


Link: Bericht und Kommentar in der Kreiszeitung Rotenburg

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Kategorie

2018 | Umwelt

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