08.07.20 –
Nord-Rhein-Westfalen im Juni 2020:
Der Hambacher Forst wird "entgegen der bisherigen Genehmigung" nicht für den RWE-Tagebau Hambach in Anspruch genommen.
Dem RWE-Tagebau Garzweiler hingegen wird "die energiewirtschaftliche Notwendigkeit inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts" zugesprochen. Weitere Orte werden abgebaggert.
Die Einschätzung, dass Garzweiler "notwendig" ist: Die Bundesregierung macht sich die "Angaben der Anlagenbetreiber" zu eigen.
https://www.klimareporter.de/deutschland/kohleausstieg-jetzt-doch-mit-parlamentsmitsprache
Dazu die Rechtsprechung:
Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu,an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen.
Dorfmark im Juni 2020: Das Landesbergamt in Hannover zum Wegerecht der Betreiber:
"Die Gewinnung von Erdgas und dessen Nutzung für die Energieversorgung stellt ein am Gemeinwohl orientiertes Anliegen dar.“
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