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20.09.17 –
Soltauer Rat und die Betreiberin des Factory Outlet an der Autobahn machen einen weiteren Vorstoss zur Verdoppelung ihres Einzelhandelsobjekts an der Autobahn, diesmal durch ein Zielabweichungsverfahren zum Landesraumordnungsprogramm. Die Antragsgründe sind nachzulesen in der Ratsvorlage 34 aus 2017, die sich schwerpunktmässig mit der touristischen Vernetzung der umliegenden Freizeitparks mit dem Outlet-Center befasst.
Bürgermeister und beratender Fachanwalt Deter liessen durchblicken, dass sie zurzeit nicht mit einer Änderung der Politik des federführenden Landwirtschafts-Ministeriums in Hannover rechnen, wobei erkennbar sei, dass nicht nur der Minister, sondern auch die Raumplaner*innen des Ministeriums nicht bereit seien, ihre Meinung zu ändern.
Wir zitieren dazu aus einer Antwort auf eine Landtagsanfrage, die vom 26. 9. 2014 datiert: Danach ist „festzustellen, dass einige Zentren im Umfeld des DOS bezogen auf die Einzelhandelssituation als labil angesehen werden müssen und ihren zentralörtlichen Versorgungsauftrag nicht hinreichend wahrnehmen können. Eine Vergrößerung der Verkaufsfläche des solitären Einzelhandelsstandortes DOS könnte die Stabilisierung Zentraler Orte im regionalen Umfeld erschweren. In diesem Zusammenhang wäre zudem kritisch zu hinterfragen, ob die prognostizierte Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze mit dem Verlust einzelhandelsbezogener Arbeitsplätze in den umliegenden Zentren verbunden wäre.“
„Bezogen auf die Tourismusentwicklung geht die Landesregierung auch weiterhin davon aus, dass mit dem DOS positive Chancen für die Tourismusregion Lüneburger Heide verbunden sind, die es auszuschöpfen gilt. Es kann jedoch nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass mit Verdopplung der Verkaufsfläche die touristische Entwicklung in gleichem Maße befördert würde.“
„Die raumordnerischen Regelungen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Designer Outlet Soltau haben sich bewährt und werden deswegen auch weiterhin als angemessen angesehen. Das Land Niedersachsen hat zudem bei der Festlegung der raumordnerischen Regelungen in 2009 der Region eine Begrenzung des DOS zugesichert. An diese Zusicherung fühlt sich auch diese Landesregierung gebunden.“
D.W. 6. 5. 2017
Heide Kurier Soltau vom 7. 5. 2017 (Verlinkung leider nicht möglich)
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