Naturschutz im Einklang mit den Eigentümern verhindert

Der Celler Kreistag hat in seiner Sitzung kurz vor Weihnachten mit großer Mehrheit entschieden, das FFH-Gebiet an der Aller als Landschaftsschutzgebiet und nicht als Naturschutzgebiet auszuweisen. „Wir fordern eine konsequente Befolgung der EU-Vorgaben. Es gibt ein weltweites Artensterben. Wir wollen den Natur- und Artenschutz fördern. Das reicht beim Landschaftsschutzgebiet hinten und vorne nicht. Insekten-, Boden- und Wasserschutz ist da Fehlanzeige“, sagte Annegret Pfützner. Rechtssicher sei laut Grünen nur die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Landrat Klaus Wiswe widersprach kurz und knapp, aber deutlich: „Die Ausführungen von Frau Pfützner sind völlig unzutreffend“, sagte der Verwaltungschef. Der Einzelabgeordnete Wilhelm Köhler aus Meißendorf ergänzte: „Naturschutz gelingt nur im Einklang mit der Forst- und Landwirtschaft und den Eigentümern.“ (Cellesche Zeitung, 29. 12. 2020)

31.12.20 –

Der Celler Kreistag hat in seiner Sitzung kurz vor Weihnachten mit großer Mehrheit entschieden, das FFH-Gebiet an der Aller als Landschaftsschutzgebiet und nicht als Naturschutzgebiet auszuweisen. „Wir fordern eine konsequente Befolgung der EU-Vorgaben. Es gibt ein weltweites Artensterben. Wir wollen den Natur- und Artenschutz fördern. Das reicht beim Landschaftsschutzgebiet hinten und vorne nicht. Insekten-, Boden- und Wasserschutz ist da Fehlanzeige“, sagte Annegret Pfützner. Rechtssicher sei laut Grünen nur die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Landrat Klaus Wiswe widersprach kurz und knapp, aber deutlich: „Die Ausführungen von Frau Pfützner sind völlig unzutreffend“, sagte der Verwaltungschef. Der Einzelabgeordnete Wilhelm Köhler aus Meißendorf ergänzte: „Naturschutz gelingt nur im Einklang mit der Forst- und Landwirtschaft und den Eigentümern.“ (Cellesche Zeitung, 29. 12. 2020)
(Zum Vergleich: Auch in unserem Landkreis hat die politische Mehrheit den Naturschutz an der Aller überwiegend verhindert.  Erreicht werden konnte jedoch, dass ein Drittel der Fläche – artenreiches Grünland – (wenn auch nur als sog. Flickenteppich ohne gehörige Vernetzung) unter Naturschutz gestellt worden ist und die Umwandlung zweier alter Naturschutzgebiete in Landschaftsschutz verhindert wurde. Naturschutzfachlich laufen Gespräche über die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission).

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2020 | Deutschland | Europa | Umwelt

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