Bürgerrecht und Bergrecht in Dorfmark und anderswo

Nord-Rhein-Westfalen im Juni 2020: Der Hambacher Forst wird "entgegen der bisherigen Genehmigung" nicht für den RWE-Tagebau Hambach in Anspruch genommen. Dem RWE-Tagebau Garzweiler hingegen wird "die energiewirtschaftliche Notwendigkeit inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts" zugesprochen. Weitere Orte werden abgebaggert. Die Einschätzung, dass Garzweiler "notwendig" ist: Die Bundesregierung macht sich die "Angaben der Anlagenbetreiber" zu eigen. https://www.klimareporter.de/deutschland/kohleausstieg-jetzt-doch-mit-parlamentsmitsprache

08.07.20 –

Nord-Rhein-Westfalen im Juni 2020:

Der Hambacher Forst wird "entgegen der bisherigen Genehmigung" nicht für den RWE-Tagebau Hambach in Anspruch genommen.
Dem RWE-Tagebau Garzweiler hingegen wird "die energiewirtschaftliche Notwendigkeit inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts" zugesprochen. Weitere Orte werden abgebaggert.
Die Einschätzung, dass Garzweiler "notwendig" ist: Die Bundesregierung macht sich die "Angaben der Anlagenbetreiber" zu eigen.
https://www.klimareporter.de/deutschland/kohleausstieg-jetzt-doch-mit-parlamentsmitsprache

Dazu die Rechtsprechung:
Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu,an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen.


https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/rs20131217_1bvr313908.html

Dorfmark im Juni 2020: Das Landesbergamt in Hannover zum Wegerecht der Betreiber:
"Die Gewinnung von Erdgas und dessen Nutzung für die Energieversorgung stellt ein am Gemeinwohl orientiertes Anliegen dar.“

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