BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsgruppe Soltau

FOC Soltau:

Aus der Antwort der Landesregierung (Minister Althusmann) auf eine Anfrage von Detlev Schulz-Hendel (Gruenen-Fraktion) Mit Schreiben vom 13.06.2017 haben die Stadt Soltau und die Vorhabenträgerin F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Sitz in Ulm eine Zielabweichung von Abschnitt 2.3 Ziffer 09 Satz 2 des LROP (Landesraumordnungsprogramm) und eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Designer Outlets Soltau (DOS) auf insgesamt 19 800 m² beantragt. Das LROP … begrenzt aber die Verkaufsfläche dauerhaft auf 10 000 m². Zielabweichungsverfahren (ZAV) dienen dazu, in besonders gelagerten Einzelfällen zu prüfen, ob ein raumbedeutsames Vorhaben ausnahmsweise von der Beachtung eines Zieles der Raumordnung befreit werden kann. An einem bestehenden raumordnerischen Ziel wird generell aber weiter-hin festgehalten. Eine Zielabweichung als Ergebnis eines ZAV ist möglich, wenn

22.08.18 – von Dieter Wiedemann –

Aus der Antwort der Landesregierung (Minister Althusmann) auf eine Anfrage von Detlev Schulz-Hendel (Gruenen-Fraktion)

Mit Schreiben vom 13.06.2017 haben die Stadt Soltau und die Vorhabenträgerin F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Sitz in Ulm eine Zielabweichung von Abschnitt 2.3 Ziffer 09 Satz 2 des LROP (Landesraumordnungsprogramm) und eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Designer Outlets Soltau (DOS) auf insgesamt 19 800 m² beantragt. Das LROP … begrenzt aber die Verkaufsfläche dauerhaft auf 10 000 m².

Zielabweichungsverfahren (ZAV) dienen dazu, in besonders gelagerten Einzelfällen zu prüfen, ob ein raumbedeutsames Vorhaben ausnahmsweise von der Beachtung eines Zieles der Raumordnung befreit werden kann. An einem bestehenden raumordnerischen Ziel wird generell aber weiter-hin festgehalten.

Eine Zielabweichung als Ergebnis eines ZAV ist möglich, wenn


– die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 6 Abs. 2 ROG) sowie

– das Einvernehmen mit den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und das Benehmen mit den betroffenen Gemeinden hergestellt ist (§ 8 NROG).

Im vorliegenden Fall lagen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 ROG nicht vor. ...

Mit Bescheid vom 02.11.2017 wurde die beantragte Zielabweichung daher nicht zugelassen. Gegen den Ablehnungsbescheid haben die Stadt Soltau mit Schreiben vom 05.12.2017 sowie die F.O.C. Objekt Soltau GmbH mit Schreiben vom 01.03.2018 beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben. Die Klage ist mit dem Antrag verbunden, den Bescheid aufzuheben und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu verpflichten, über den gestellten Antrag neu zu entscheiden.

1. Bleibt das Land Niedersachsen bei der Ablehnung einer Erweiterung des DOC Soltau, wie im November 2017 mit Bescheid rechtsverbindlich erklärt?

Der Landesregierung liegen bisher keine neuen Erkenntnisse vor, die zu einer anderen Bewertung führen könnten.

2. Welche konkreten Zusagen hat Wirtschaftsminister Althusmann gegebenenfalls im Gespräch mit der Betreiberin Sylvie Mutschler bezüglich einer möglichen Erweiterung des DOC gemacht?

Es wurden keine konkreten Zusagen gegeben. Bei dem am 30.04.2018 erfolgten Gespräch handelte es sich um einen informellen Gedankenaustausch.

3. Soll das Landes-Raumordnungsprogramm für die Investorin geändert werden, und gibt es für ein Zielabweichungsverfahren die Unterstützung der IHK und der Stadt Lüneburg?

Eine Änderung der LROP-Regelung zum FOC-Standort in der Lüneburger Heide ist derzeit nicht geplant.


(Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1180) s. Nr. 44 S. 67ff

Kategorie

Landdtag NDS | Soltau | Wirtschaft