27.06.19 –
Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck. In Dutzenden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Bei der Luftschadstoff-Messung verstoßen schon vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen EU-Recht. Entscheidend seien die Werte an individuellen Messstationen, nicht Mittelwerte. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen sinnvoll platziert sind. (SZ 26. 6. 19)
Eva Rehfuess, Maximilians-Universität München: „Gerade in den letzten Jahren hat sich noch deutlicher gezeigt, dass Feinstaubselbst bei sehr niedriger Konzentration noch negative gesundheitliche Auswirkungen hat. ... beim Feinstaub gibt es keinen wirklich sicheren Grenzwert.“
Zitate: Süddeutsche Zeitung 6. 5., 20. 5. und 26. 6. 2019
Kategorie
2019 | Deutschland | Europa | Gesundheit | Umwelt | Verbraucherschutz | Verkehr
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Für uns ist klar: Wir schützen, was uns schützt. Nur GRÜNE sorgen für eine für alle [...]
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]