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30.03.20 –
Diese Frage stellt sich seit 2010 in Rotenburg und sie stellt sich aktuell weltweit angesichts der Corona-Epidemie.
Der verstorbene Rotenburger Amtsarzt Frank Stümpel hat zur Rotenburger Krebsrate festgestellt, dass diese sich nach den Statistiken nicht nur in den Jahren 2003 – 2012 erhöht habe, sondern sich auch in den Folgejahren (2013 - 2015) „auf etwa gleichem Niveau fortgesetzt zu haben scheint.“ (Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg (Wümme) zu einer Häufung von hämatologischenKrebserkrankungen bei Männern in der Samtgemeinde Bothel, - Seite 20 - https://www.lk-row.de/.../ergebnis-befragung-gehaeufte-krebsfaelle-2146-23700.html).
Vor diesem Hintergrund sorgte sich 2015 die SPD-Politikerin Barbara Hendricks anlässlich der Fracking-Gesetzgebung, man könne "nicht alles verbieten, was potentiell gefährlich ist. Dann müssten wir ja auch das Autofahren verbieten." (WAZ 7. 4. 15) und ihr Kollege Olaf Lies warnte vor dem Bundestag (7. 5. 15) vor "unverhältnismässigen Prüfmass-Stäben", „die zu einem kurzfristigen Ende der Erdgasproduktion führen würden.“
Aktuell in der Corona-Krise sorgt sich das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 27. 3. 20 um "jene makabre Güterabwägung, die gegenwärtig alle vermeiden wollen: Wie hoch muss das Risiko für Menschenleben sein, damit weiterer wirtschaftlicher Schaden ... gerechtfertigt ist?"
Eine Antwort kommt vom amerikanischen Präsidenten Trump: „Zehntausende Menschen stürben jedes Jahr infolge der Grippe und durch Autounfälle, aber niemand wolle deswegen das ganze Land stillegen.“ (dpa/Süddeutsche Zeitung 24. 3. 20)
Es bleibt spannend, zu hinterfragen, wie sich die Abwägung der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit vor dem Hintergrund der Wirtschaftsentwicklung in der bundesdeutschen Politik verändert hat und weiter verändern wird.
Dietrich Wiedemann
Kategorie
2020 | Fracking | Gesundheit | Umwelt | Verbraucherschutz
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