27.06.19 –
Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck. In Dutzenden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Bei der Luftschadstoff-Messung verstoßen schon vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen EU-Recht. Entscheidend seien die Werte an individuellen Messstationen, nicht Mittelwerte. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen sinnvoll platziert sind. (SZ 26. 6. 19)
Eva Rehfuess, Maximilians-Universität München: „Gerade in den letzten Jahren hat sich noch deutlicher gezeigt, dass Feinstaubselbst bei sehr niedriger Konzentration noch negative gesundheitliche Auswirkungen hat. ... beim Feinstaub gibt es keinen wirklich sicheren Grenzwert.“
Zitate: Süddeutsche Zeitung 6. 5., 20. 5. und 26. 6. 2019
Kategorie
2019 | Deutschland | Europa | Gesundheit | Umwelt | Verbraucherschutz | Verkehr
Der September wird feministisch! Vom 27. - 28. September 2025 findet unsere Bundesfrauenkonferenz im Volkspark Halle statt. Dort werden grüne [...]
Tierschutz spielt für die neue Bundesregierung offenkundig keine Rolle mehr. Mit der Entscheidung des neuen Bundeslandwirtschaftsministers [...]
Mit der nun erfolgten Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA ist klar: Die EU-Kommission hat sich unter Wert verkauft. Was auf dem [...]