29.04.21 –
Aktivist*innen von Fridays for Future hatten vorm Bundesverfassungsgericht geklagt und gefordert, die Ziele des Pariser Klima-Abkommens müssten vom Gesetzgeber konsequenter umgesetzt werden und nicht – wie beschlossen - erst in zehn Jahren, wenn es zu spät sei.
Dieser Forderung haben die Richter jetzt entsprochen (Az.: 1 BvR 2656/18). In dem Urteil heisst es: Es dürfe der heutigen Generation nicht zugebilligt werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen.“ Hingegen müssten die Lebensgrundlagen der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, „dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“
Link: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/verfassungsgericht-klimaschutzgesetz-reicht-nicht-weit-genug-17317543.html
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