04.02.21 –
Ein Pariser Gericht hält Klagen auf Entschädigungen für ökologische Schäden prinzipiell für zulässig. Es gab einer Klage von Greenpeace u. a. statt und verurteilte den französischen Staat, weil er in der Klimapolitik versagt und nicht entschieden genug gegen Treibhausgas-Emissionen vorgeht.
Link zum Handelsblatt ==>
Kategorie
2021 | Europa | Klimawandel | Presse | Umwelt
Robert Habeck verlässt den Deutschen Bundestag. Hier liest du das Statement der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Franziska Brantner [...]
Schon etwas mehr als 100 Tage nach Start der Regierung Merz wird sichtbar: Schwarz-Rot startet einen Generalangriff auf die erneuerbaren [...]
Der September wird feministisch! Vom 27. – 28. September 2025 findet unsere Bundesfrauenkonferenz im Volkspark Halle statt. Dort werden grüne [...]